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Vision "Verwaltungsdigitalisierung 2021"

  • Verwaltungen aller Ebenen arbeiten kooperativ und ergebnisorientiert mit dem Ziel der arbeitsteiligen Leistungsbereitstellung im föderalen Verbund zusammen.
  • Der Zugang zu öffentlichen Leistungen ist durchweg online möglich und erfolgt bundes- und europaweit über interoperable elektronische Servicekonten.
  • Menschen ohne direkten Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen können ergänzende Service-Angebote nutzen.
  • Die Prozesse der Verwaltungen sind medienbruchfrei, barrierefrei und nutzenorientiert.
  • Wir befürworten das Once-Only-Prinzip, bei dem Bürger:innen und Unternehmen ihre Daten der Verwaltung nur einmal mitteilen müssen. Bürokratische Antragsverfahren sollen weitestgehend minimiert werden.
  • Notwendige Nachweise im Rahmen von Antragsstellungen werden nur dann eingefordert, wenn sie nicht in öffentlichen Registern bereits vorliegen und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zugänglich sind.
  • Die lückenlose Nachvollziehbarkeit automatisierter Verarbeitungs- und Abfragevorgänge stärken das Vertrauen von Bürger:innen und Unternehmen in die sichere und selbst bestimmte Verwendung ihrer Daten.
  • Öffentliche Verwaltungen gewährleisten den Einsatz von Interoperabilitätsstandards und gemeinsamen Rahmenbedingungen einer digitalisierten Verwaltung.
  • Ethische Standards gewährleisten, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und die automatisierte Verarbeitung von Daten transparent, überprüfbar und menschenorientiert erfolgt – wesentliche Entscheidungen bedürfen einer besonderen Aufmerksamkeit und Überprüfbarkeit durch Menschen.

(Stand: 7/2021)