Verwaltungen aller Ebenen arbeiten kooperativ und ergebnisorientiert mit dem Ziel der arbeitsteiligen Leistungsbereitstellung im föderalen Verbund zusammen.
Der Zugang zu öffentlichen Leistungen ist durchweg online möglich und erfolgt bundes- und europaweit über interoperable elektronische Servicekonten.
Menschen ohne direkten Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen können ergänzende Service-Angebote nutzen.
Die Prozesse der Verwaltungen sind medienbruchfrei, barrierefrei und nutzenorientiert.
Wir befürworten das Once-Only-Prinzip, bei dem Bürger:innen und Unternehmen ihre Daten der Verwaltung nur einmal mitteilen müssen. Bürokratische Antragsverfahren sollen weitestgehend minimiert werden.
Notwendige Nachweise im Rahmen von Antragsstellungen werden nur dann eingefordert, wenn sie nicht in öffentlichen Registern bereits vorliegen und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zugänglich sind.
Die lückenlose Nachvollziehbarkeit automatisierter Verarbeitungs- und Abfragevorgänge stärken das Vertrauen von Bürger:innen und Unternehmen in die sichere und selbst bestimmte Verwendung ihrer Daten.
Öffentliche Verwaltungen gewährleisten den Einsatz von Interoperabilitätsstandards und gemeinsamen Rahmenbedingungen einer digitalisierten Verwaltung.
Ethische Standards gewährleisten, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und die automatisierte Verarbeitung von Daten transparent, überprüfbar und menschenorientiert erfolgt – wesentliche Entscheidungen bedürfen einer besonderen Aufmerksamkeit und Überprüfbarkeit durch Menschen.